Was ist förderfähig?*

Die Möglichkeiten der Förderungen sind vielseitig. Nahezu alles, was dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu minimieren, kann gefördert werden. 

Einige davon haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

BAFA-Zuschüsse und KfW-Förderungen für Modernisierungen und Sanierungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen Sie sowohl beim Bau als auch bei energiesparenden Sanierungen und Modernisierungen mit bis zu fünfstelligen Beträgen pro Wohneinheit.


Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen beispielsweise mit min. 15 % bis zu 30.000 EUR pro Jahr pro Wohneinheit. Bei Vorlage eines Sanierungsplans gibt es weitere + 5 % zusätzliche Förderung in einer Höhe von bis zu  60.000 EUR pro Jahr pro Wohneinheit. (Stand Februar 2024)

Bei einer Kernsanierung stehen Ihnen sogar noch mehr Fördergelder und zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung.

Für die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen Ihre Heizung betreffend ist die KfW die richtige Anlaufstelle. Sie bietet u.a.
  • Heizungsförderung nach Heizungsgesetz
  • Effizienzgebäudeförderung (EH 40 - EH 85)
Doch keine Angst, Sie müssen sich nicht durch den Dschungel aus Dokumenten, Sternchentexten und Anträgen kämpfen. Das erledigen wir für Sie.

Im Zuge unserer Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass Sie alle für Ihr Projekt möglichen Förderungen und Zuschüsse erhalten.

Förderfähige Maßnahmen bei energetischen Modernisierungen und Sanierungen sind u.a.:

KfW-Förderungen:

  • der Einbau einer klimafreundlichen Heizung - bis zu 70 % Förderung
    • Solarthermie-Heizung
    • Biomasseheizung
    • Wärmepumpe

BAFA-Förderungen und Zuschüsse:

  • Dämmung - bis zu 20 % Förderung
    • Fassadendämmung
    • Dach- bzw. Obergeschossdeckendämmung
    • Kellerdecken-/-wanddämmung
    • Fensteraustausch
  • Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
  • Solarthermie-Anlage einbauen
  • Sonnenschutz für Fenster
  • Heizungoptimierungsmaßnahmen
  • hydraulischer Abgleich

Förderungen der Energieberatung

Auch die Kosten für Ihre Energieberatung an sich müssen Sie nicht alleine tragen. Die BAFA bietet unter dem Programm "Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) großzügige Unterstützung:
  • Förderung i.H.v. bis zu 80 % der Energieberaterkosten bis zu 1.300 EUR für Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten
  • Förderung i.H.v. bis zu 80 % der Energieberaterkosten bis zu 1.700 EUR bei Gebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten
Beispiel: Bei Beratungskosten von 1.625 EUR für ein EFH beträgt Ihr Eigenanteil 325 EUR.

Sie müssen sich auch hier um nichts kümmern. Die Beantragung der Förderung übernehmen wir.

Förderungen der Baubegleitung

Um eine mängelfreie Umsetzung zu gewährleisten, fördern sowohl BAFA als auch die KfW außerdem die Baubegleitung zur Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen.

Je nach Programm wird die Baubegleitung mit 50 % gefördert.

Förderungen von "Klimafreundlichen Neubauten (KFN)"

Seit dem 1. März 2023 unterstützt die KfW außerdem "Klimafreundliche Neubauten" mit großzügigen Förderungen. Hier geht es zu den Details zum für die Förderung notwendigen Nachweis KFN.

Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne oder rufen Sie uns einfach an unter 05903-2179677.


*BEG Einzelmaßnahmen für Selbstnutzer ab 01.01.2024
AJW-PlanConcept GmbH
Auf dem Diek 13a
48488 Emsbüren